·

DRK mahnt: Sparen an der falschen Stelle bedroht Gesundheitsversorgung

Eine junge Pflegerin in DRK-Kleidung sitzt zugewandt neben einer Seniorin und hält deren Hand. Beide lächeln.

Die Bundesregierung will am Mittwoch in ihrer Kabinettssitzung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschließen. Zwar begrüßt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ausdrücklich das grundsätzliche Bemühen, die bestehende Deckungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen, aber man dürfe dabei nicht andere Teile der Gesundheitsversorgung aufs Spiel setzen.

„Auf der einen Seite hält man an der milliardenschweren Finanzierung versicherungsfremder Leistungen fest, auf der anderen Seite will man ausgerechnet in mehreren Engpassberufen wie im Rettungsdienst oder in der ambulanten Pflege bei den Tariflohnsteigerungen sparen. Das ist der vollkommen falsche Ansatz“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Zudem negiert ein Vergütungsdeckel die Realität steigender Kosten unter anderem beim Hausnotruf, der medizinischen Behandlungspflege und im Rettungsdienst und stülpt unseren Angeboten untragbare wirtschaftliche Risken über. In der Gesamtheit stellt das geplante Vorhaben zentrale Teile unserer Gesundheitsversorgung insbesondere auf dem Land in Frage.“

Appell: Weder Tarifbindung noch Gesundheitsversorgung in Frage stellen

Der Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht in seiner derzeitigen Fassung vor, dass tariflich bedingte Kostensteigerungen in der ambulanten Pflege, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, der Pflege in Krankenhäusern und weiteren gemeinwohlorientierten Angeboten nicht mehr vollständig refinanziert werden. Das DRK weist darauf hin, dass bereits jetzt viele der betroffenen Berufe Engpassberufe seien, sodass stabile und gute Arbeitsbedingungen besonders wichtig seien. 

„Erst vor wenigen Wochen hat der Bundestag das Tariftreuegesetz beschlossen. Es ist völlig deplatziert, wenn sich die Bundesregierung jetzt mit diesem Entwurf bei der Zahlung fairer Löhne aus der Verantwortung stiehlt und mühsam erstrittene Fortschritte zunichtemacht. Die Bundesregierung stellt damit entweder die Tarifbindung in zahlreichen Berufen in Frage oder eine ausreichende Gesundheitsversorgung. Beides sollte erst gar keine Option sein“, sagt Christian Reuter.

Viele Angebote stünden vor dem Aus

Das DRK bemängelt, dass gerade gemeinnützige Träger unter den beabsichtigten Regelungen leiden würden. „Wir stehen zur Tarifbindung. Und wir haben auch keine Möglichkeit, durch hohe Rücklagen oder kommunale Zuschüsse ausbleibende Gegenfinanzierungen auszugleichen“, sagt Christian Reuter. „Bei der vorgesehenen Regelung stehen also viele unserer Angebote, die auch in entlegenen und strukturschwachen Regionen erfolgen, vor dem Aus. In jedem Fall würde damit einhergehen, dass sich die Belastung für die Beschäftigten nochmals erhöht und der Fachkräftemangel sich weiter verschärft.“ Allein im Pflegebereich werden bei einer Fortschreibung des Trends im Jahr 2030 schon jetzt 187.000 Pflegevollkräfte zusätzlich gebraucht.

Gesetzesvorhaben birgt besonders große Risiken für Rettungsdienst

Für den Rettungsdienst sieht das DRK durch das Vorhaben besonders große Risiken. Durch die im Entwurf vorgesehene pauschale Begrenzung von Vergütungssteigerungen ist im Grunde eine strukturelle Unterfinanzierung der rettungsdienstlichen Vorhaltung unausweichlich, mit entsprechenden negativen Folgen für die Notfallversorgung gerade auch im Fall einer größeren Schadenslage oder in ländlichen Regionen. 

Kritisch sieht das DRK auch die begrenzten Vergütungssteigerungen beim Hausnotruf. „Der Hausnotruf hat eine wichtige Funktion für die Selbstständigkeit und Teilhabe von Menschen. Mit einem Vergütungsdeckel würde die Bundesregierung Leistungserbringer im Fall von größeren Kostensteigerungen in umfassende wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen“, sagt Christian Reuter.

Das DRK macht deutlich, dass der zunehmende Kostendruck in der Gesetzlichen Krankenversicherung unbestritten ist. Deshalb fordert es zur Entlastung unter anderem die Streichung versicherungsfremder Leistungen, insbesondere der rund 12 Milliarden Euro für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern, und einen stärkeren Fokus auf Gesundheitsförderung und Prävention, etwa durch Genusssteuern auf gesundheitsschädliche Produkte wie Tabak und Zucker. „Es gibt genug Einsparmöglichkeiten in der Gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Bundesregierung ansetzen sollte“, sagt Christian Reuter. „Aktuell befindet sich die Regierung aber auf dem Holzweg. Geringere Kosten werden erkauft durch eine deutlich reduzierte und schlechtere Versorgungssicherheit. Damit wäre niemandem geholfen.“

Eine ausführliche Stellungnahme des DRK zum Entwurf finden Sie hier.

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen die Inhalte und Funktionen bestmöglich anzubieten und um die Zugriffe auf unserer Website anonym zu analysieren.

Beachten Sie, dass bei fehlender Zustimmung gegebenenfalls nicht mehr alle Funktionalitäten der Website zur Verfügung stehen.

Sie können die Cookie-Einstellungen einsehen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen.

Notwendig erforderlich

Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website unbedingt erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.

Cookie Dauer Beschreibung
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
Analyse

Über Cookies dieser Kategorie lernen wir aus dem Verhalten der Besucher auf unserer Website und können so relevante Informationen noch schneller erreichbar machen.

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)