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Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz: DRK fordert Nachbesserungen

Eine Frau hilft einem Mädchen an einem Schreibtisch in einem Klassenzimmer
(Bild: Jörg F. Müller / DRK)

Am Mittwoch befasste sich das Bundeskabinett mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG). Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Hilfen für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – unabhängig von der Art der Behinderung – unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. „Die vorgesehene Reform droht jedoch, den Schwerpunkt von der inklusiven Lösung hin zu einem vor allem kostenorientierten Umbau des Hilfesystems zu verschieben“, sagt Marc Nellen, Leiter des Bereichs Jugend und Wohlfahrtspflege im DRK-Generalsekretariat.

„Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen leicht zugängliche und verlässliche Unterstützung aus einer Hand. Die Reform darf deshalb nicht in erster Linie danach bewertet werden, wo sich kurzfristig Kosten senken lassen. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist eine Investition in Teilhabe, Schutz und Zukunftschancen“, sagt Nellen.

Mehr Kinder und Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen

Das DRK warnt davor, gestiegene Ausgaben undifferenziert als Beleg für ein ineffizientes Hilfesystem zu betrachten. Ein erheblicher Teil der Kostenentwicklung ist auf eine gestiegene Zahl an Kindern und Jugendlichen vor allem mit psychischen Beeinträchtigungen zurückzuführen. Dies ist auch ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Gerade im Hinblick auf psychische Beeinträchtigungen von jungen Menschen gilt: Zu spät gewährte oder verweigerte Hilfen können Belastungen verfestigen und langfristig erheblich höhere soziale und finanzielle Folgekosten verursachen.

Ein zentraler Kritikpunkt am Gesetzentwurf ist die Experimentierklausel. Länder können danach eine begrenzte Zahl von Kommunen bestimmen, die bereits ab 2028 eine weitergehende gemeinsame Zuständigkeit nach dem SGB VIII erproben. Ursprünglich vorgesehen war eine bundesweite Einführung der Gesamtzuständigkeit. Die Experimentierklausel kann zwar wichtige Erfahrungen ermöglichen, „birgt aber die Gefahr eines Flickenteppichs zulasten der Versorgungsqualität der jungen Menschen“, warnt Marc Nellen. Statt eine einheitliche bundesweite Lösung zu schaffen, führe sie zu unterschiedlichen Umsetzungsständen – je nach Land und kommunaler Ausgangslage. Der Zugang zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe darf weder vom Bundesland noch von der jeweiligen kommunalen Ausgangslage abhängen.

Kritik an Vorrang von Regelangeboten

Im Zentrum der Kritik steht auch die vorgesehene Vorrangstellung von Regelangeboten vor individuellen Ansprüchen. „Sie ist fachlich nur dann tragfähig, wenn inklusive und präventive Regelstrukturen flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut sind. Solange dies nicht gewährleistet ist, besteht die Gefahr, dass Betroffene keine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten“, so Nellen. Familienzentren, Erziehungsberatungsstellen oder Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit könnten Familien früh erreichen und Belastungen auffangen. Solche Regelangebote sind vielerorts jedoch weder ausreichend vorhanden noch durchgängig barrierefrei und inklusiv ausgestattet. Hierfür fehlen die finanziellen Mittel und der Gesetzentwurf sieht hier auch keine Regelfinanzierung vor.

Investition in Teilhabe, Schutz und Zukunftschancen

Insgesamt sieht das DRK erheblichen Veränderungsbedarf am Gesetzentwurf und appelliert daher an die Gesetzgeber, substanziell nachzubessern. „Erforderlich sind ein verbindlicher und mit Ressourcen hinterlegter Zeitplan für die Gesamtzuständigkeit, bundesweit vergleichbare Standards, eine verlässliche Finanzierung der Transformationsphase und die uneingeschränkte Sicherung bedarfsgerechter individueller Hilfen“, so Nellen. „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist kein kurzfristiges Sparinstrument, sondern eine Investition in Teilhabe, Schutz und Zukunftschancen junger Menschen.“

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