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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Wichtige Nachbesserungen erreicht – grundlegende Probleme bleiben bestehen

Ein Notfallsanitäter und eine Notfallsanitäterin des DRK am Einsatzort.
Ein Notfallsanitäter und eine Notfallsanitäterin des DRK am Einsatzort (Willing-Holtz/DRK).

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht im parlamentarischen Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wichtige Verbesserungen, hält die finanziellen Probleme damit aber nicht für langfristig gelöst. Zwar wurden einige Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege aufgegriffen. Insgesamt bleibt das Gesetz aus Sicht des DRK jedoch hinter dem Notwendigen zurück und schafft keine verlässliche Grundlage für eine dauerhaft gute Versorgung.

„Wir begrüßen, dass die Kritik der Wohlfahrtspflege im parlamentarischen Verfahren Gehör gefunden hat. Das zeigt, dass viele der vorgesehenen Kürzungen zu weit gingen. Die beschlossenen Änderungen reichen aber nicht aus, um Krankenhäuser, Pflegedienste, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sowie andere Gesundheitsangebote dauerhaft wirtschaftlich abzusichern“, sagt Christian Reuter, DRK-Generalsekretär.

Das DRK hatte sich gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege gegen zentrale Regelungen des Gesetzentwurfs ausgesprochen. Im Mittelpunkt der Kritik standen drohende Einschnitte in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Diese Bedenken wurden im parlamentarischen Verfahren von Oppositionsfraktionen ebenso aufgegriffen wie von den Ländern im Bundesrat.

Zu den im parlamentarischen Verfahren erreichten Verbesserungen zählt das DRK insbesondere die nunmehr 50-prozentige Refinanzierung tariflicher Vergütungssteigerungen auch für Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge, für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege. Ebenfalls positiv bewertet das DRK, dass die geplante Abschaffung der sogenannten Meistbegünstigtenklausel für Krankenhäuser für mindestens zwei Jahre nicht umgesetzt werden soll und beim Pflegebudget nachgebessert wurde.

Änderungen helfen nur kurzfristig

„Diese Änderungen helfen den betroffenen Einrichtungen zwar kurzfristig. Sie lösen das eigentliche Problem aber nicht. Viele Regelungen sind zeitlich befristet oder greifen nur teilweise. Dadurch entsteht keine Planungssicherheit“, so Reuter.

Kritisch bewertet das DRK zudem die weiterhin vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar soll die Kürzung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf teilweise reduziert werden. Dennoch beteiligt sich der Bund aus Sicht des DRK weiterhin nicht ausreichend an der GKV-Finanzierung, sowie der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen.

„Die Krankenversicherung darf nicht Aufgaben finanzieren müssen, die der gesamten Gesellschaft zugutekommen. Hier steht der Bund in der Verantwortung. Wer Versorgung sichern will, muss sie auch solide finanzieren“, erklärt Reuter.

Notfallmedizinische Versorgung nicht ausreichend abgesichert

Das DRK sieht die notfallmedizinische Versorgung durch das verabschiedete Gesetz weiterhin nicht ausreichend abgesichert. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für den Rettungsdienst in § 133 SGB V greifen aus Sicht der Hilfsorganisationen zu kurz und werden den tatsächlichen Anforderungen des Rettungsdienstes nicht gerecht. Für einen Rettungsdienst, der rund um die Uhr einsatzbereit sein muss, braucht es verlässliche Planungs- und Investitionssicherheit. Diese darf nicht erst dann gewährleistet werden, wenn die Versorgung bereits gefährdet ist. 

Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt der Ausgestaltung der Regelungen enge Grenzen. Das DRK fordert deshalb eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Punktuelle Entlastungen seien ein wichtiges Signal, ersetzten aber keine strukturellen Lösungen. Dazu gehört aus Sicht des DRK auch eine stärkere Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen sowie die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen, beispielsweise in Form einer zweckgebundenen Besteuerung von Zucker, Alkohol und Tabak.

„Die Menschen erwarten zu Recht, dass sie im Krankheitsfall gut versorgt werden. Dafür brauchen die Einrichtungen verlässliche Rahmenbedingungen und das dauerhaft“, sagt Reuter. „Darüber hinaus stehen wir vor der großen Aufgabe Deutschland krisenfest zu machen“, so Reuter weiter. „Die geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen stehen dem dringend benötigten Aufbau von Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr diametral entgegen.“

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