LIGA-Vorstandsvorsitzender Andreas Kaczynski: „Mit diesem Vertrag wird die seit vielen Jahren fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und der Landesregierung fortgesetzt. Gemeinsam haben wir uns für die nächsten drei Jahre auf fachliche Schwerpunkte verständigt, mit denen wir die soziale Arbeit in Brandenburg unterstützen und weiterentwickeln wollen. Die unzähligen Beratungsstellen, Betreuungs- und Wohnangebote, Pflegeeinrichtungen und Bürgerzentren bilden gemeinsam mit vielen tausend Ehrenamtlichen ein feines „Nervennetz“ in der Brandenburger Gesellschaft, dass besonders schnell soziale Notlagen und Hilfebedarfe erkennt. Die Wohlfahrtsverbände passen deshalb kontinuierlich ihre Angebote an und dienen zugleich für Politik und Verwaltung als verlässliche und herausfordernde Seismographen der sozialen Entwicklung. Der LIGA-Vertrag trägt genau dieser gesellschaftlichen und fachlichen Funktion der Verbände Rechnung.“
“Freie Wohlfahrtspflege ist tragende Säule des Sozialstaates”
Sozialstaatssekretärin Dr. Töpfer: „Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine tragende Säule des Sozialstaates. Mit ihren Angeboten zur Prävention, Intervention und Hilfe leisten die Wohlfahrtsverbände einen unverzichtbaren Beitrag sowohl zur Weiterentwicklung und zukunftsfesten Gestaltung von Strukturen zur Daseinsfürsorge als auch zur Stärkung von Selbsthilfe und ehrenamtlichem Engagement. Sie ermöglichen Menschen gesellschaftliche Teilhabe und setzen sich tagtäglich für soziale Gerechtigkeit ein. Mit höchster fachlicher Expertise aber auch Kritik begleitet die LIGA landespolitische Vorhaben, beispielsweise die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften, den Pakt für Pflege, kinder- und familienpolitische Maßnahmen, die Bekämpfung von Armut, die Gesundheitspolitik, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und die Integrationspolitik.“
Sechs Querschnittsaufgaben im Fokus
Für den Vertragszeitraum stehen sechs fachbereichsübergreifende Querschnittsaufgaben im Fokus der spitzenverbandlichen Aufgaben: Armutsbekämpfung, Fachkräftesicherung, Klimatransformation, Inklusion, Frauen und Gleichstellung sowie Digitalisierung. Mit der dreijährigen Fördervereinbarung wurde auch ein Zielkatalog vereinbart, der durch 45 konkrete Maßnahmen untersetzt ist. Zu den vereinbarten Aufgaben zählen zum Beispiel die durchgängige Unterstützung der Landesarmutskonferenz, die Mitwirkung an der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt, Veranstaltungen und Schulungen für Menschen mit Behinderung zur Unterstützung der Selbstbestimmung, Unterstützung von Trägern von Pflegeeinrichtungen bei der Fachkräftegewinnung sowie Durchführung von Workshops, Informationsveranstaltungen und Dialogforen zum Thema Stärkung der
Zivilgesellschaft.
Die Vereinbarung haben folgende Verbände unterzeichnet: Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt Brandenburg, Caritasverband der Diözese Görlitz, Caritasverband für das Erzbistum Berlin, Der Paritätische Landesverband Brandenburg, Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Brandenburg, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg/schlesische Oberlausitz, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.
70.000 Beschäftigte in der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg
In Brandenburg gehört die Freie Wohlfahrtspflege mit rund 70.000 Beschäftigten in über 600 Betrieben in den Bereichen Kindertagesbetreuung, Behinderten, Jugend und Altenhilfe, der sozialen Beratung und Betreuung sowie der Pflege zu den größten Arbeitgebern im Land. Darüber hinaus sind rund 13.000 Ehrenamtliche in Projekten und Diensten der Brandenburger Wohlfahrtsverbände eingebunden.
In eigener Verantwortung bietet die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg Menschen qualifizierte soziale Dienstleistungen an. Alle Verbände sind gemeinnützige Zusammenschlüsse mit regionalen Wurzeln. So sind sie nah an den Bedürfnissen der Hilfesuchenden und leisten genau dort die Unterstützung, die vor Ort gebraucht wird. Die Förderung der LIGA Brandenburg erfolgt auf der Grundlage von Paragraph 5 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XII in Verbindung mit Paragraph 17 Absatz 3 Sozialgesetzbuch I., wonach die Träger der Sozialhilfe die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe angemessen unterstützen sollen.
Hintergrund
Die Brandenburger Verbände der Freien Wohlfahrtspflege repräsentieren einen erheblichen Teil der Träger von Kindertageseinrichtungen in Brandenburg. Insgesamt sind in den Einrichtungen der Brandenburger Wohlfahrtsverbände rund 70.000 Beschäftigte in den Bereichen der Kindertagesbetreuung, Behinderten, Jugend und Altenhilfe sowie der Pflege tätig.
Mehr unter: www.liga-brandenburg.de