Häufig gestellte Fragen in den DRK-Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
In welchen Fällen ist eine Schuldnerberatung sinnvoll? Wann ist ein guter Zeitpunkt für eine Beratung? Und was kann ich präventiv gegen eine mögliche Verschuldung tun? Fachberaterinnen und Fachberater aus den DRK-Schuldnerberatungsstellen in Brandenburg geben hier erste Antworten:
Mit welchen Fragen kann ich mich an die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden?
- Unsere Fachberaterinnen und Fachberater beantworten Ihre Fragen zu Überschuldung, Regulierung von Verbindlichkeiten und zu laufenden Insolvenzverfahren. In den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen erhalten Sie beispielsweise Hilfe bei Fragen zu Konto- und Gehaltspfändungen, beim Erstellen von Haushaltsplänen und bei der Klärung von offenen Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben. Unsere Schuldnerberaterinnen und -berater klären Sie auf über gerichtliche Mahnverfahren sowie Maßnahmen des Gerichtsvollziehers und beraten Sie bei Insolvenzverfahren. Sie helfen Ihnen, Ordnung zu schaffen, wenn Sie den Überblick über Ihre Überschuldungssituation verloren haben. Unsere Beraterinnen und Berater übernehmen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern hinsichtlich Ratenzahlungen, Stundung oder Vergleich. Sie beraten außerdem zu weiteren Beratungsstellen und Institutionen, bei denen Sie Unterstützung in sozialen Notlagen erhalten.
Noch kann ich alle meine Rechnungen zahlen. Ich habe aber Sorge, dass ich bald in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnte. Darf ich das Angebot der Schuldnerberatung auch vorbeugend in Anspruch nehmen? Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine erste Beratung?
- Bei einer drohenden finanziellen Notlage können Sie sich selbstverständlich auch präventiv an unsere Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen wenden. Am besten vereinbaren Sie einen Termin, sobald Sie merken, dass Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Wenn Ihre monatlichen Ausgaben die Einnahmen dauerhaft überschreiten und Sie dadurch ständig Kredite beanspruchen, ist eine erste Beratung sinnvoll. Unsere Beraterinnen und Berater erstellen dann gemeinsam mit Ihnen einen Haushaltsplan und prüfen Ihre Einnahmen und Ausgaben. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung wie Wohngeld oder Aufstockung durch Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialhilfe haben.
Wie häufig darf ich das Angebot der DRK-Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?
- Die Zahl der Beratungen ist abhängig von verschiedenen individuellen Faktoren und variiert je nach Einzelfall. Sie können die Beratung daher prinzipiell zu jeder Zeit wieder in Anspruch nehmen. Wir streben mit unserem Beratungsangebot jedoch an, das Selbsthilfepotenzial unserer Klientinnen und Klienten zu stärken, damit sie finanzielle Schieflagen auch aus eigener Kraft bewältigen.
Wie behalte ich einen Überblick über meine laufenden und über mögliche zusätzliche Kosten, um eine Verschuldung zu vermeiden?
- Unsere Fachberaterinnen und Fachberater empfehlen hierzu, ein Haushaltsbuch zu führen. In einem Haushaltsbuch listen Sie alle Ihre Einnahmen und Ausgaben auf und stellen die Beträge gegenüber. Damit erhalten Sie einen guten visuellen Überblick über Ihr Budget. Wenn Sie knapp bei Kasse sind, sollten Sie bei Bestellungen die Bezahlung nicht selbstverständlich über Ratenkäufe oder Zahlungsaufschub abwickeln. Absehbare höhere Ausgaben sollten Sie im Vorfeld ansparen.
Ich bin bereits tief verschuldet und kann meine Rechnungen nicht mehr zahlen. Wie komme ich aus dieser Situation wieder heraus? Wo bekomme ich welche Hilfe?
- Zunächst sollten Sie Ihre Gläubiger über die finanzielle Situation rechtzeitig informieren und mit ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen. Das bedeutet aber auch, dass Sie sich der Situation stellen und den Überblick über Ihre Verbindlichkeiten behalten. Sorgen Sie deshalb für geordnete Schuldenunterlagen. Vermeiden Sie voreilige Zahlungsversprechen an die Gläubiger und teils überhöhte Ratenzahlungen, die Sie mit Ihrem Einkommen und Vermögen nicht stemmen können. Eine Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle kann mit Ihnen weitere Schritte auf dem Weg zu einer möglichen Entschuldung besprechen. Neben sozialen Schuldnerberatungsstellen bieten auch gewerbliche Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwaltskanzleien Schuldnerberatung an. Hier sollten Sie aber immer auf die Kosten achten. Die Regulierung Ihrer Schulden kann außergerichtlich, aber auch gerichtlich erfolgen.
Standorte der DRK-Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
Hier finden Sie alle Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen des DRK in Brandenburg:
- Schuldnerberatung Prenzlau
- Schuldnerberatung Bernau
- Schuldnerberatung Beeskow
- Schuldnerberatung Lübbenau
- Schuldner- und Insolvenzberatung Senftenberg
- Schuldner- und Insolvenzberatung Lauchhammer
- Schuldnerberatung Schwedt
- Schuldner- und Insolvenzberatung Königs Wusterhausen
- Schuldner- und Insolvenzberatung Guben
Eine weitere Anlaufstelle in sozialen und finanziellen Notlagen ist die DRK-Beratungsstelle Lichtblick für Menschen in besonderen sozialen Notlagen in Lübbenau.
Beratungsstellen weiterer Träger in Brandenburg
Das Land Brandenburg listet auf seinem Serviceportal weitere anerkannte Schulden- und Insolvenzberatungsstellen auf. Den Überblick finden Sie hier.