Der DRK-Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte und Auszubildende des DRK. Verhandlungspartner für den seit 2007 in Kraft getretenen DRK-Reformtarifvertrag ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Die Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes im Land Brandenburg ist zum 01.01.2025 der Bundestarifgemeinschaft des DRK beigetreten und wendet im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft den DRK-Reformtarifvertrag in seiner Fassung des 49. Änderungstarifvertrages zum DRK-Reformtarifvertrag sowie des 13. Änderungstarifvertrages zum TVÜ-DRK vom 15. Mai 2023 auf die Arbeitsverhältnisse ihrer Beschäftigten an. Änderungen aus nachfolgenden Tarifverträgen finden erst ab dem 01.01.2026 Anwendung. Diese Vereinbarung basiert auf dem Tarifvertrag vom 14. November 2024 zum Beitritt der Tarifgemeinschaft Landesverband Brandenburg des Deutschen Roten Kreuzes in die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes.
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (BTG) ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 TVG, welche die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen vertritt. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 46.100 Beschäftigte des DRK.
Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin, die Kreisverbände Cloppenburg, Dithmarschen, Oldenburg-Stadt, Ostholstein, Soltau und Verden, die Ortsvereine Sylt-Ost und Norddörfer, Wedel und Westerland sowie die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften.
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