Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Veranstaltungen

Diese Rahmenbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen Veranstaltungen des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.V.
Sie sind jederzeit einsehbar und werden vor Abschluss der Anmeldung zur Kenntnis bereitgestellt.
Mit der Anmeldung erkennt die Vertragspartei diese Bedingungen verbindlich an.

Anmeldung

Anmeldungen zu Veranstaltungen des DRK-Landesverbandes Brandenburg e. V. erfolgen grundsätzlich über das Online-Anmeldesystem durch die jeweiligen DRK-Kreisverbände. Vertragspartei des DRK-Landesverbandes Brandenburg e. V. ist die anmeldende Stelle. Die Vertragspartei trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche übermittelten Angaben vollständig, aktuell und richtig sind. Private Anmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem DRK-Landesverband Brandenburg e. V. zulässig und können in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind ausgeschlossen.
Die Vertragspartei stellt sicher, dass dem DRK-Landesverband Brandenburg e.V. die für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Daten der Teilnehmenden (insb. Name, Kreisverband und E-Mail-Adresse) übermittelt werden. Die Vertragspartei versichert, zur Übermittlung der personenbezogenen Daten berechtigt zu sein. Die Übermittlung von veranstaltungsbezogenen Informationen (z. B. Einladungen, Raumänderungen, Skripte) per E-Mail an die Teilnehmenden erfolgt auf Grundlage der Vertragserfüllung.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmendenanzahl erreicht oder die Anmeldefrist abgelaufen ist, wird die Anmeldefunktion im Online-System automatisch deaktiviert. Die jeweiligen Anmeldefristen sind dem Bildungsplan zu entnehmen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung nach Anmeldeschluss besteht nicht.

Kann eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ausnahmsweise noch berücksichtigt werden und entsteht hierdurch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben werden. Mit der Anmeldung erkennt die Vertragspartei diese Rahmenbedingungen sowie die spezifischen Veranstaltungsdaten (z. B. Gebühren, Zugangsvoraussetzungen, Leistungsumfang) verbindlich an. Nach erfolgreicher Registrierung erhält die Vertragspartei sowie die Teilnehmenden eine automatisierte Bestätigung der Registrierung per E-Mail. In dieser Bestätigungsemail wird die Vertragspartei aufgefordert die Kostenübernahme schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Kostenübernahme zustande.

Widerrufsrecht

Für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.

Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung und Durchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom DRK-Landesverband Brandenburg e.V. unter strikter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Organisation, Durchführung, Abrechnung sowie zur Zertifikatserstellung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung (z. B. Hotelbuchung) zwingend erforderlich ist. Ohne die Bereitstellung der erforderlichen Daten ist eine Kursteilnahme nicht möglich.

Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen des DRK-Landesverbandes Brandenburg e. V. 

Urheberrechtsschutz

Die im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Vorträge, Präsentationen, digitalen Lerneinheiten (z. B. E-Learning-Module) und bereitgestellten Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. 

Soweit dem DRK-Landesverband Brandenburg e. V. die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen und nichts Abweichendes angegeben ist, werden die Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden überlassen. 

Jede darüberhinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung im Internet, die Weitergabe an Dritte oder das Einstellen in digitale Austauschplattformen, ist ohne ausdrückliche, vorherige Zustimmung in Textform des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.V. untersagt.

Ton, Bild oder Videoaufzeichnungen der Veranstaltung oder einzelner Veranstaltungsbestandteile sind ohne vorherige Zustimmung des DRK-Landesverbandes Brandenburg e. V. sowie der betroffenen Referierenden unzulässig.

Rücktritt und Abmeldung

Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist möglich, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. 

Die Abmeldung von einer verbindlichen Anmeldung hat durch die Vertragspartei in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. Private Abmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Anmeldung ebenfalls auf privatvertraglicher Basis erfolgte, und haben ebenfalls mindestens in Textform zu erfolgen.

Erfolgt die Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist und entsteht hierdurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand, kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben werden. Der Vertragspartei bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. 

Erfolgt eine Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist (nicht fristgerechte Stornierung), wird die vereinbarte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, soweit dem DRK-Landesverband Brandenburg e. V. entsprechende Aufwendungen entstanden sind oder diese aufgrund der kurzfristigen Stornierung nicht vermieden werden konnten. 

Bei kurzfristiger Stornierung oder Nicht-Erscheinen zu einer kostenfreien Veranstaltung stellt der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. die tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. Stornierungskosten von Hotels oder externen Dienstleistern) dem jeweiligen DRK-Kreisverband bzw. den Teilnehmenden direkt in Rechnung, es sei denn, die Vertragspartei weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
 

Gebühren und Leistungsumfang

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Gebühren erhoben. Deren Höhe sowie der konkrete Leistungsumfang ergeben sich aus dem aktuellen Bildungsplan oder der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. 

Fahr- und Reisekosten der Teilnehmenden werden vom DRK-Landesverband Brandenburg e.V. nicht erstattet. Eventuell eingeräumte Rabatte gelten stets nur im vereinbarten Einzelfall.

Digitale Bildungsangebote

Bei rein digitalen Bildungsangeboten (z. B. zeitversetztes E-Learning, aufgezeichnete Webinare) erfolgt nach der Anmeldung eine einmalige Freischaltung für die Teilnehmenden. Sollte der Zugang zeitlich befristet sein und die Inhalte innerhalb dieser Frist nicht oder unvollständig absolviert werden, ist eine Verlängerung des Zugangs kostenpflichtig (15,00 Euro). Die Verlängerung des Zugangs erfolgt erst auf Antrag der Vertragspartei.

Die übermittelten Zugangscodes sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine unbefugte Weitergabe kann zum Ausschluss vom digitalen Bildungsangebot führen; die Pflicht zur Entrichtung der vollen Gebühr bleibt hiervon unberührt.

Die Teilnehmenden sind für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen, insbesondere eines geeigneten Endgeräts sowie einer ausreichenden Internetverbindung, selbst verantwortlich.

Technische Störungen im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder Verlängerung des Zugangs.

Unterkunftskosten

Die im Bildungsplan ausgewiesenen Unterbringungskosten beziehen sich standardmäßig auf eine Belegung im Doppelzimmer (DZ) oder Mehrbettzimmer (MZ). Die Bereitstellung von Einzelzimmern (EZ) kann nicht garantiert werden. 

Wird von der Vertragspartei ausdrücklich eine Unterbringung im Einzelzimmer gewünscht, stellt der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. – zusätzlich zur Preisdifferenz zwischen Doppel- und Einzelzimmer – einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 11,50 Euro pro Person und Übernachtung in Rechnung.

Zugangsvoraussetzungen

Für bestimmte Veranstaltungen gelten spezifische fachliche oder persönliche Zugangsvoraussetzungen. Mit der Anmeldung bestätigt die Vertragspartei, dass diese Voraussetzungen bei Veranstaltungsbeginn vorliegen und nachgewiesen werden können. 

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ist der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. berechtigt, die Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen oder die Teilnahme zu verweigern. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Vertragspartei. Die Vertragspartei ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben sowie der eingereichten Nachweise verantwortlich. Der DRK-Landesverband Brandenburg e. V. ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit der vorgelegten Nachweise zu überprüfen. Dies gilt nicht, soweit sich aus gesetzlichen Vorschriften, verbindlichen Ausbildungsordnungen oder konkreten Umständen Anlass zu einer weitergehenden Prüfung ergibt. 

Sind keine spezifischen Kriterien in der Ausschreibung definiert, gelten die Vorgaben der entsprechenden Ausbildungsordnung des DRK.

Absage von Veranstaltungen

Der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. behält sich vor, Veranstaltungen aus zwingenden sachlichen Gründen (z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl, plötzlicher Erkrankung von Lehrkräften oder höherer Gewalt) abzusagen.

Der DRK-Landesverband Brandenburg e. V. informiert die Vertragspartei unverzüglich über die Absage.

Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Kosten (z. B. bereits gebuchte Bahntickets, Verdienstausfall) sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.V. oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen.

Inhouse-Veranstaltungen

Inhouse-Seminare werden auf gesonderte Anforderung von DRK-Kreisverbänden oder  externen Vertragsparteien durchgeführt. Die Bereitstellung geeigneter Seminarräume einschließlich der erforderlichen technischen Ausstattung obliegt der Vertragspartei. Die Durchführung erfolgt in der Regel mit einer Gruppengröße von mindestens 10 bis maximal 20 Teilnehmenden. Die Pauschalgebühr wird kundenindividuell im schriftlichen Angebot ausgewiesen.

Zusätzlich zur vereinbarten Seminarpauschale werden die tatsächlich anfallenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die An- und Abreise der Dozent*innen an die Vertragspartei weiterberechnet. Die vereinbarten Gebühren auf Basis der Mindestteilnehmerzahl (10 Personen) sind auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn diese Anzahl real unterschritten wird.

Die zur Durchführung erforderlichen Übungsgeräte, Verbrauchsmaterialien und Präsentationsmedien sind von der Vertragspartei vor Ort kostenfrei bereitzustellen, sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Ausschluss von der Teilnahme

Ein Ausschluss von der Veranstaltung behält sich der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. insbesondere vor, wenn Teilnehmende:

  • während der Veranstaltung strafbare Handlungen begehen,
  • trotz Abmahnung den geordneten Ablauf der Veranstaltung nachhaltig stören,
  • in grober Weise gegen die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes verstoßen,
  • bei Prüfungs- oder Leistungsnachweisen Täuschungshandlungen vornehmen,

In diesen Fällen bleibt der Anspruch des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.V. auf Entrichtung der vollen vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühr vollumfänglich bestehen, sofern der Ausschluss von der Vertragspartei oder der teilnehmenden Person zu vertreten ist.

Eigenständige Anfertigung von Arbeiten

Beinhaltet ein Kursformat die Erstellung von Hausarbeiten, Fallbeispielen, Unterrichtsvorbereitungen oder ähnlichen Leistungsnachweisen, sind diese von den Teilnehmenden persönlich und eigenständig zu verfassen. Fachliche Diskussionen im Vorfeld sowie ein reines sprachliches oder formales Korrekturlesen (Lektorat) durch Dritte sind zulässig. Die inhaltliche Ausarbeitung muss jedoch eine Eigenleistung der Teilnehmenden darstellen; die Übernahme von Textpassagen oder Kernideen Dritter ist untersagt. Bei der Übernahme fremder Quellen (wörtlich oder sinngemäß) sind diese stets vollständig und transparent zu zitieren

Täuschungsversuche sowie Plagiate können zum sofortigen Ausschluss von der weiteren Qualifizierung führen; bereits erbrachte Teilleistungen gelten als nicht bestanden.

Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate

Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats setzt die persönliche Anwesenheit während der Veranstaltungsdauer voraus. Die Erteilung von Zertifikaten ist zudem an das erfolgreiche Bestehen der vorgeschriebenen Prüfungsbestandteile gebunden. Die konkreten Prüfungsbestandteile sowie die erforderliche Mindeststundenanzahl, die als anrechenbare Anwesenheit gilt, werden durch die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung oder die entsprechenden bundeseinheitlichen verbindlichen Regelungen für den jeweiligen Kurs festgelegt.

Zertifikate und Bescheinigungen werden der Vertragspartei zusammen mit der Rechnungslegung übersandt. Diese ist für die Weiterleitung an die Teilnehmenden verantwortlich. Die Ausstellung von Zweitschriften (z. B. bei Verlust durch den Teilnehmenden oder die Vertragspartei) wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro pro Dokument berechnet.

Besondere Bestimmungen zur Teilnahme an Live-Webinaren

Die Teilnahme an Live-Webinaren erfordert ein kompatibles Endgerät mit funktionierender Audioausgabe sowie eine stabile Internetverbindung. Die Teilnehmenden erhalten persönliche Zugangsdaten, die nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. 

Nach Beginn des Live-Webinars ist ein nachträglicher digitaler Zutritt zum virtuellen Kursraum ausgeschlossen. Zur Validierung der Anwesenheit ist eine Identifizierung im System mit dem vollständigen Klarnamen (Vor- und Nachname) erforderlich; ohne diese transparente Kennzeichnung kann kein Einlass gewährt werden.

Die interne oder öffentliche Vorführung oder Weiterübertragung eines Live-Webinars (z. B. Screen-Sharing in Gruppen in den Kreisverbänden) ist ohne vorherige Genehmigung in Textform des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.V. untersagt.

Die Durchführung erfolgt über die jeweils vom DRK Landesverband Brandenburg e. V. bereitgestellte Videokonferenzplattform. In der Regel über Zoom. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden ihre Bereitschaft zur Nutzung dieser technischen Infrastruktur. Die im Bildungsplan angegebenen Zeiteinheiten sind Orientierungswerte. Geringfügige Unter- oder Überschreitungen der tatsächlichen Dauer haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Nutzung von Zoom sind in den Datenschutzinformationen des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.V. enthalten.

Vertraulichkeit und Schweigepflicht

Die Bildungsveranstaltungen leben vom offenen, vertrauensvollen Erfahrungsaustausch und dem Besprechen von Fallbeispielen aus der Praxis der Teilnehmenden. Um diesen geschützten Raum zu gewährleisten, verpflichten sich alle Teilnehmenden zu Vertraulichkeit. 

Sämtliche personenbezogenen, betrieblichen oder internen Informationen, Daten und Sachverhalte, die den Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung über andere Teilnehmende, deren Kreisverbände oder Dritte bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für sensible Fallbesprechungen oder persönliche Schilderungen im Kurs. Eine Weitergabe dieser Informationen an unbefugte Dritte außerhalb des Kurses ist untersagt - soweit diese nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind - und kann insbesondere den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung sowie weitergehende rechtliche Schritte nach sich ziehen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung der Veranstaltung fort.

Gesetzliche Auskunfts- oder Offenbarungspflichten bleiben unberührt.

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