Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung - Teilhabe und Selbstbestimmung stärken
Seit dem Jahr 1993 wird am 3. Dezember weltweit der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung begangen, ausgerufen von den Vereinten Nationen. Der heutige Tag soll das Bewusstsein für die Belange, die Würde und die Rechte von Menschen mit Behinderungen fördern und stärken. Anlässlich dieses Aktionstags weist der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. auf die Wichtigkeit der flächendeckenden Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hin.
Nach Schätzungen der WHO leben weltweit ca. 15 Prozent aller Menschen mit einer Behinderung. Der Weltbehindertenbericht prognostiziert einen Anstieg in den nächsten Jahren. Die wenigsten Behinderungen sind angeboren, viele werden erst im Lauf des Lebens durch Krankheiten, Unfälle, den Alterungsprozess, schädliche Umwelteinflüsse sowie kriegerische Auseinandersetzungen erworben, und führen zu körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Eine Behinderung kann jeden treffen.
Der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. begleitet und berät Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes (BTHG). Dabei versammelt der DRK-Landesverband Brandenburg unter seinem Dach auch selbst eine Vielzahl von unterschiedlichen Einrichtungsformen, von besonderen Wohnformen, Tages- und Werkstätten, bis zu Frühförderstellen für Kinder, Familienentlastende Dienste, Suchtberatungsstellen, Kontakt- und Begegnungsstellen für psychisch kranke Menschen. Das 2016 abgestimmte Bundesteilhabegesetz zielt auf die die volle Teilhabe an der Gesellschaft und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Das BTHG begreift Behinderung nicht mehr als Eigenschaft und Defizit eines Menschen, sondern betrachtet es als eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Zusammenspiel mit Umweltfaktoren sowie mit den Wünschen und Interessen der Menschen mit Behinderungen. Der inklusive Gedanke der UN-Behindertenrechtskonventionen, die Grundlage des BTHG, wird jedoch noch nicht an allen Stellen flächendeckend umgesetzt.
In Zeiten der Corona-Pandemie sind Menschen mit Behinderungen als Risikogruppe besonders von der Pandemie betroffen und benötigen daher besonderen Schutz. Menschen mit Behinderungen sind auf Hilfe angewiesen, um zum Beispiel die eigene Wohnung verlassen zu können, Einkäufe und Arztbesuche selbstbestimmt wahrnehmen zu können, in die Tagesstätte oder in die Werkstatt zu fahren. Die Einrichtungen und Dienste leisten hierbei seit Monaten eine bemerkenswerte Arbeit, um für die Menschen mit Behinderungen ein Stück Normalität aufrecht zu erhalten!