Hilfen zur Erziehung
Kinder und Jugendliche sollen zu selbstständigen Persönlichkeiten heranwachsen. Manchmal bleiben auf dem Weg dorthin Konflikte oder auch Krisen nicht aus. In schwierigen Situationen können Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen auf Hilfen zur Erziehung vertrauen. Sie erhalten intensive Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebote durch professionelle Fachkräfte.

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Hilfe für Kinder und Eltern
Die Hilfen zur Erziehung dienen der Fürsorge von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen sich zu selbstständigen Erwachsenen entwickeln können, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können.
Bei jeder Hilfe zur Erziehung werden die Kinder und Jugendlichen stets als Persönlichkeit respektiert und ernst genommen.
Eltern haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung
Eltern oder andere Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche (Großeltern, Pflegeeltern, Vormund) haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Hilfen zur Erziehung. Bei Erziehungsproblemen oder wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet ist, können Eltern sich an das Jugendamt wenden. Die Mitarbeiter sind verpflichtet zu helfen. Junge Volljährige können auch selber zum Jugendamt gehen.
Hilfen zur Erziehung sind freiwillig. Niemand ist verpflichtet, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Einige Maßnahmen des Jugendamtes gehen über die Erziehungshilfen hinaus, etwa wenn Kinder oder Jugendliche in Obhut genommen werden. Solche Maßnahmen werden jedoch laut Gesetz nur dann angewendet, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen unmittelbar gefährdet ist.
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