Grundsätze und DRK-Gesetz
Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1986 in Genf angenommen wurden. Die abgebildeten Piktogramme wurden durch das DRK 2015 anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Annahme der Grundsätze entwickelt und sind im Gegensatz zu dem Text nicht durch die Statuten der Bewegung festgelegt. Sie basieren auf einem verbandsinternen Wettbewerb.
Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes
DRK-Gesetz
Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (vom 5. Dezember 2008*)
Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen.
Wortlaut des DRK Gesetzes:
Abschnitt 1: Das Deutsche Rote Kreuz
Abschnitt 2: Andere freiwillige Hilfsgesellschaften
*) geändert durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) Vom 17. Juli 2017
Quelle: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz vom 5. Dezember 2008, BGBl. I 2008, S. 2346, ergänzt durch Bestimmungen des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung vom 17. Juli 2017, BGBl I 2017; S. 2580