Portrait einer Mutter mit Baby. Foto: M. Eram / DRK e.V.

Beratung zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Kindererziehung, Haushalt, Beruf, ein Trauerfall oder ein zu pflegender Angehöriger – in der Familie können Mehrfachbelastungen auftreten, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden. Eine kleine Auszeit während einer Kur hilft, einer Erschöpfung vorzubeugen.

Beratung zu Mutter-Kind-Kuren bei Ihrem Kreisverband vor Ort

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Wir beraten Sie gerne.

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Infos für Sie kostenfrei
rund um die Uhr

Für wen sind Mutter/Vater-Kind-Kuren?

  • Das Angebot richtet sich an Mütter und Väter mit ihren Kindern oder allein. 
  • Die Muttervorsorge oder Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen. In den DRK-Einrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln, und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen.
  • Unser Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an pflegende Angehörige. 

Wie und wo stelle ich einen Antrag?

Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von Arzt oder Ärztin attestiert wird.

Wir empfehlen Ihnen, die DRK-Beratungsstelle Ihres Kreis- oder Ortsverbandes schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie kostenlos. Mit der Beraterin vor Ort besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Attestformulare, die der Arzt oder die Ärztin zur Beantragung benötigt. Nach Vorlage des Attestes übernimmt die Beraterin die Antragsstellung bei der Krankenkasse und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.

Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. In Härtefällen berät Sie Ihr DRK-Kreisverband über andere Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Die Beraterin im DRK-Kreisverband informiert Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf entsprechende Angebote hin.

Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z. B. zu der jeweiligen Einrichtung oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes. Gern übernimmt die DRK-Beraterin die Reservierung in einer geeigneten DRK-Einrichtung für Sie.

Wie geht es weiter?

Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld, siehe oben, ein und gelangen so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.