„Die Seen in Brandenburg sind nicht gleichmäßig zugefroren. An vielen Stellen kann dünnes Eis zum Einbruch führen“, warnt Michael Richter, Projektmitarbeiter Wasserwacht beim DRK-Landesverband Brandenburg e.V. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten Kinder über die Gefahren aufklären und örtliche Warnhinweise unbedingt beachten.
Wer dennoch auf zu dünnes Eis geraten ist, erkennt an einem Knistern, wenn das Eis bricht. Michael Richter: „Bemerken Sie dies, sollten Sie die Eisfläche kriechend auf dem gleichen Weg verlassen, den Sie gekommen sind. Warnen Sie umgehend alle Personen, die sich ebenfalls auf dem Eis befinden.“
Schnelle Hilfe bei Atemnot und Unterkühlung erforderlich
Ins Eis eingebrochene Menschen erleiden schnell Atemnot und lebensgefährliche Unterkühlungen. Wer einen Eiseinbruch beobachtet, sollte darum sofort den Notruf 112 wählen und laut um Hilfe rufen. „Wer eine im Eis eingebrochene Person beobachtet, kann versuchen, ihr vom Ufer aus einen Schlitten, Stock oder Schal zu reichen, an dem die Person sich festhalten kann“, sagt Michael Richter. Er warnt: „Niemals sollte man sich selbst in Gefahr bringen, indem man sich bis an die Unglücksstelle vorwagt, um der verunglückten Person die Hand zu reichen. Hier hat die Eigensicherung absoluten Vorrang.“
Unterkühlte Personen langsam erwärmen
Unterkühlte Personen müssen langsam erwärmt werden, um Kreislaufprobleme zu vermeiden. „Aus dem Eis Gerettete sollten möglichst wenig bewegt werden, damit das kalte Blut nicht zum Herz gelangt“, erklärt Richter. Bei Bewusstlosigkeit sollte die betroffene Person in die stabile Seitenlage gebracht und die Atmung regelmäßig kontrolliert werden. „Beginnen Sie bei einem Atemstillstand sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (im Wechsel 30-mal Herzdruckmassage, zweimal Beatmen) und setzen diese bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes fort“, betont Richter.