Die DRK-Wasserwacht erfüllt zu Saisonbeginn zahlreiche wichtige Aufgaben: Die Ehrenamtlichen überprüfen die Badestellen, erstellen Einsatzpläne, stellen Rettungsmittel bereit und sorgen für die ständige Weiterqualifizierung der Mitglieder.
Zehn neue verständliche Baderegeln
Anfang des Jahres hat der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS), dem auch die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes angehört, erstmals zehn einheitliche und leicht verständliche Baderegeln verabschiedet. Diese sind seit dem 1. Januar 2024 in allen schwimmsporttreibenden Verbänden verbindlich gültig. Zuvor gab es 21 Regeln allein bei der Wasserwacht.
Zum Saisonstart erinnert die Wasserwacht Brandenburg alle Badegäste daran, sich mit den wichtigsten Baderegeln vertraut zu machen: niemals allein Baden gehen; die eigene Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen; nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ins Wasser gehen; Kinder stets beaufsichtigen; Rücksicht nehmen und Warnhinweise sowie Wetterbedingungen beachten.
Vorsicht an unbewachten Badestellen
Sven Kobelt, Landesleiter der Wasserwacht im DRK-Landesverband Brandenburg e.V., mahnt zudem zu besonderer Vorsicht an unbewachten Badestellen: „Vor allem Kinder, die noch keinen oder wenig Schwimmunterricht bekommen haben, sollten nicht an unbeaufsichtigten Stellen baden. Auch erwachsene Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer bitten wir, ausschließlich an bewachten Badestellen zu baden.“
Die Baderegeln zur Übersicht und in mehreren Sprachen finden Sie hier.