Rahmenbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

1. Anmeldung

Anmeldungen sind grundsätzlich über unser Online-Anmeldesystem durch die Kreisverbände vorzunehmen. Die anmeldende Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Anmeldedaten vollständig, aktuell und richtig dem Landesverband zur Verfügung gestellt werden. Anmeldungen per Mail oder Telefon werden nicht entgegengenommen. Im Einzelfall und nach vorheriger Rücksprache mit dem Landesverband kann eine nachträgliche Anmeldung per Fax erfolgen. Private Anmeldungen können nur nach vorhergehender Rücksprache mit dem Landesverband berücksichtigt werden.

Die anmeldende Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass die Genehmigung des anzumeldenden Teilnehmers vorliegt, auch per Mail die Einladung zur vorgesehenen Veranstaltung durch den DRK-Landesverband zu erhalten.

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Eine frühzeitige Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerplätze zu empfehlen. Anmeldungen können über das Online-Anmeldeportal grundsätzlich nur bis maximal vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen werden. Abgegebene Anmeldungen sind verbindlich.

Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist sind nur im Einzelfall möglich und können nur dann berücksichtigt werden, wenn entsprechende Veranstaltungskapazitäten (z.B. Teilnehmerplätze, Übernachtungsmöglichkeiten) zur Verfügung stehen. Aufgrund des damit verbundenen Mehraufwandes wird vom Landesverband eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € erhoben. Ein Anspruch auf Berücksichtigung einer Anmeldung nach Anmeldeschluss besteht nicht. Die Anmeldefrist ist über das Online-Anmeldeportal ersichtlich.

In folgenden Fällen wird vom Landesverband eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € erhoben:

  • Ummeldungen (z.B. Austausch von Personen, Ummeldung in eine andere Veranstaltung) von über unser Online-Anmeldeportal angemeldeten Teilnehmer/innen
  • Aufbuchung von Zusatzleistungen für bereits angemeldete Teilnehmer/innen

Mit der Anmeldung erkennt die anmeldende Stelle diese Rahmenbedingungen sowie die in den einzelnen Veranstaltungen angegebenen spezifischen Daten (z.B. Preise, Zugangsvoraussetzungen, Leitungsumfang) an. Gleichzeitig erhält sowohl der angemeldete Teilnehmer als auch die anmeldende Stelle eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung per Mail.

Die Einladungen an die Teilnehmer werden in der Regel drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung durch den Landesverband versandt.

Der angemeldete Teilnehmer trägt die Sorge dafür, dass ihm – auf Basis der Anmeldedaten – zugestellte Informationen (z.B. Einladungen, Mails) vollständig und fristgerecht erreichen. Da durch den DRK-Landesverband nicht garantiert werden kann, dass per Mail versandte Informationen und Einladungen nicht in den SPAM-Ordner des angemeldeten Teilnehmers gehen, muss der angemeldete Teilnehmer sicherstellen, dass er die Informationen (z.B. durch eine regelmäßige Sichtung seines SPAM-Ordners) erhält.

2. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen erhobenen Daten werden vom DRK-Landesverband Brandenburg e.V. zum Zweck interner Daten- und Textverarbeitung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich für die Anmeldung, Durchführung, Abrechnung und Zertifikatserstellung verwendet und an Dritte nur insoweit weitergegeben, wie dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Bei Nichtbereitstellung der Daten ist es uns leider nicht möglich, eine Anmeldung vorzunehmen.

3. Urheberrechtsschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht und sämtliche Nutzung- und Verwertungsrechte an den Vorträgen, Präsentationen, digitalen Lerneinheiten (z.B. E-Learning) und sonstigen Unterlagen der jeweiligen Veranstaltung und deren Inhalten beim DRK-Landesverband Brandenburg e.V. liegen – insofern keine andere Quelle oder ein anderer Urheber angegeben ist. Die Unterlagen dienen dem persönlichen Gebrauch. Im Besonderen ist jegliche kommerzielle Nutzung oder Verwertung untersagt.

Eine darüberhinausgehende Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.V. zulässig.

4. Rücktritt und Abmeldung

Sollte in der Veranstaltungsbeschreibung des Bildungsplanes oder separaten Veranstaltungsausschreibung (z.B. Flyer) nichts Abweichendes angegeben sein, so können Anmeldungen für Veranstaltungen bis maximal vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.

Bei jeder Stornierung behalten wir uns die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € Euro vor. Bei nicht fristgerechter Stornierung muss die Teilnehmergebühr in bis zu voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Private Abmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese auch auf einer privaten Anmeldung beruhen. Die Abmeldung von der verbindlichen Anmeldung erfolgt durch die anmeldende Stelle ausschließlich über das Online-Portal des Landesverbandes. Ist eine Abmeldung über das Online-Portal nicht mehr möglich, muss die Abmeldung auf dem schriftlichen Wege erfolgen.

Bei kurzfristiger Stornierung der Teilnahme oder Nicht-Erscheinen an einer kostenfreien Veranstaltung behält sich der Landesverband vor, die tatsächlich entstandenen Kosten bzw. Stornierungskosten, die von Dritten (z.B. Hotel) dem Landesverband gegenüber berechnet werden, dem Kreisverband bzw. Teilnehmer in Rechnung zu stellen.

Für Anmeldungen, die Fernkurs- und Präsenzkursbestandteile enthalten, wird die Kursgebühr nach der Absolvierung der Präsenzphase erhoben. Erfolgt eine Stornierung noch vor der Präsenzphase oder werden Fernkursbestandteile als Zugangsvoraussatzung für nachgelagerte Präsenzkurse nicht oder nicht fristgerecht eingereicht bzw. nachgewiesen, wird die vorgelagerte Fernkursphase mit 75 Prozent der im Bildungsplan ausgewiesenen Kosten anteilig in Rechnung gestellt.

Bei Abmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist behält sich der Landesverband vor, eine Bearbeitungsgebühr je Vorgang in Höhe von 30 € zu berechnen.

5. Gebühren und Leistungsumfang

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Teilnehmergebühren erhoben, deren jeweilige Höhe dem aktuellen Bildungsplan oder Veranstaltungsausschreibung (z.B. Flyer) zu entnehmen ist. Der Leistungsumfang, welcher in der Teilnehmergebühr enthalten ist, ist ebenfalls dem aktuellen Bildungsplan oder der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

Die Fahr– und Reisekosten von Teilnehmern werden nicht durch den Landesverband erstattet.

Eventuell eingeräumte Rabatte gelten nur im Einzelfall.

6. Digitale Bildungsangebote

Bei digitalen Bildungsangeboten (z.B. E-Learning, nicht live durchgeführte Webinare) erfolgt im Rahmen der Anmeldung eine einmalige Freischaltung zur Nutzung durch den Teilnehmer. Sollten digitale Bildungsangebote nur befristet zugänglich sein und der Teilnehmer innerhalb dieser Frist das digitale Bildungsangebot nicht nutzen oder nicht vollständig absolvieren, so ist eine erneute kostenpflichtige Verlängerung der Zugangsmöglichkeit (15 € je Teilnehmer) nötig.

Der Teilnehmer ist bei zugangsbeschränkten digitalen Bildungsangeboten dafür verantwortlich, dass der ihm übersandte Zugangscode nicht weitergegeben wird. Eine Weitergabe des Zugangscodes kann zum Ausschluss vom digitalen Bildungsangebot führen.

7. Unterkunftskosten

Die im Bildungsplan angegebenen Kosten der Unterkunft beziehen sich auf eine Unterbringung im Doppelzimmer (DZ). Die Bereitstellung von Einzelzimmer kann nicht garantiert werden. Insofern von der anmeldenden Stelle eine Unterbringung im Einzelzimmer (EZ) gewünscht wird, wird vom Landesverband zusätzlich die Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 11,50 € pro Person und Übernachtung berechnet.

8. Zugangsvoraussetzungen

Für bestimmte Veranstaltungen sind Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Mit der Anmeldung bestätigt die anmeldende Stelle, dass die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen mit dem Beginn der Veranstaltung erfüllt sind. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist nachzuweisen. Die Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen berechtigt den Landesverband den Teilnehmer nicht zur angemeldeten Veranstaltung zu zulassen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten der anmeldenden Stelle. Sollte eine Anmeldung unter falschen Voraussetzungen erfolgen, haftet der Landesverband nicht für daraus resultierende Schäden. Die für eine Veranstaltung geltenden Zugangsvoraussetzungen sind im Bildungsplan bzw. der Veranstaltungsausschreibung definiert. Sollten hier keine Angabe erfolgen, so gelten die Zugangsvoraussetzungen der entsprechenden Ausbildungsordnung des DRK.

9. Absage von Veranstaltungen

Eine Veranstaltung kann durch den Landesverband aus zwingenden Gründen abgesagt werden (z.B. Nicht-Erreichung der spezifischen Teilnehmerzahl, Erkrankung des Dozenten). Ein Anspruch der anmeldenden Stelle, des Teilnehmers oder sonstiger Dritte auf Ersatz der mittelbaren oder unmittelbaren Kosten, die durch die Absage entstanden sind, besteht nicht.

10. Fehlzeiten

Für alle Bildungsveranstaltungen mit einem Präsenzanteil bzw. Live-Online-Präsenzanteil gilt eine maximale Fehlzeit von 10 Prozent (gemessen am Umfang des gesamten Präsenzteils bzw. Live-Online-Präsenzanteils). Ein Überschreiten der maximalen Fehlzeit kann zu einem Ausschluss von der Bildungsveranstaltung durch den Landesverband führen.

Die 10-Prozent-Regelung zu Fehlzeiten findet nur Anwendung, wenn keine anderen vertraglichen, rechtlichen oder rechtsähnlichen Regelungen bestehen, die die Gestaltung der betreffenden Bildungsveranstaltung regeln.

11. Inhouseveranstaltungen

Inhouse-Seminare sind Bildungsveranstaltungen, die der DRK-Landesverband Brandenburg e. V. auf Anforderung eines Kreisverbandes oder eines anderen Auftraggebers durchführt. Sie finden in für die Durchführung des jeweiligen Inhouse-Seminars geeigneten Räumen statt, die der Kreisverband bzw. Auftraggeber zur Verfügung stellt und werden mit mindestens 10 und maximal 20 Teilnehmern durchgeführt. Die Pauschalgebühr für jeden Teilnehmer wird im Zuge der Anfrage in einem schriftlichen Angebot mitgeteilt.

Zzgl. zu den Teilnehmerpauschalgebühren werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreise der Dozenten in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung erfolgt an den Auftraggeber. Die Teilnehmergebühren analog zur Mindesteilnehmerzahl fallen auch dann in voller Höhe an, wenn die Mindesteilnehmerzahl unterschritten wird.

Die zur Durchführung von Inhouseveranstaltung erforderlichen Materialien (z.B. Übungsgeräte bzw. –materialen) und Unterrichtsmedien sind durch den bestellenden Kreisverband bzw. Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

Abweichend von diesen Regelungen können einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen werden.

12. Ausschluss von der Teilnahme

Der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn sie:

  1. während der Veranstaltung eine Straftat begehen,
  2. trotz Ermahnung andere Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen,
  3. in sonstiger Weise den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandeln,
  4. bei Prüfungsleistungen oder selbstständig zu erstellenden Leistungen Täuschungsversuche vornehmen oder
  5. für die Veranstaltung laut Veranstaltungsbeschreibung geltende Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen.

In den genannten Fällen von Buchstaben a.) bis e.) sind die vollen Teilnehmergebühren in Höhe des Betrages zu entrichten, der im Bildungsplan verzeichnet oder der vereinbart worden ist.

13. Eigenständige Anfertigung von Arbeiten

Bestimmte angebotene Kursformate beinhalten die eigenständige Anfertigung von Lösungen, Aufgabenstellungen, Unterrichtsvorbereitungen usw. In diesen Fällen muss die Bearbeitung in Einzelarbeit durch die angemeldeten Teilnehmer persönlich erfolgen. Die Anfertigung der Lösungen durch Dritte ist nicht gestattet. Bei der direkten wörtlichen oder gedanklichen Übernahme fremder Quellen sind diese stets vollständig anzugeben. Täuschungen hinsichtlich der eigenständigen Anfertigung der Lösungen bzw. das fehlende Zitieren von verwendeten Quellen führen zu einem Ausschluss von der weiteren Qualifizierung.

14. Teilnahmebescheinigungen

Der Erwerb einer Teilnahmebescheinigung bzw. Zertifikates erfordert die vollständige Anwesenheit des Teilnehmers. Eine Ausstellung eines Zertifikates ist an den erfolgreichen Abschluss von Prüfungsbestandteilen gebunden. Die Teilnahmebescheinigung bzw. das Zertifikat werden der anmeldenden Stelle mit der Rechnung im Original übersandt. Dieser ist für eine Weitergabe an den Teilnehmer verantwortlich.

Die Neuausstellung von Zertifikaten bzw. Teilnahmebescheinigungen aufgrund von fehlerhaft übermittelten Daten der anmeldenden Stelle im Zuge des Anmeldeverfahrens sowie die Ausstellung von Zweitschriften von Zertifikaten und Teilnahmebescheinigungen werden mit einer Gebühr in Höhe von 30 € je Bescheinigung berechnet.

Für die Teilnahme an Live-Webinaren wird den Teilnehmern nur per Mail eine Teilnahmebestätigung ohne namentliche Bezeichnung übersandt, da eine rechtssichere Teilnahmekontrolle aufgrund der Natur dieser Veranstaltungsform nicht möglich ist.

15. Teilnahme an Live-Webinaren

Die Teilnahme an einem Live-Webinar ist mit jedem PC oder Mac mit Lautsprecher oder Kopfhörer möglich. Jeder Teilnehmer erhält für den Zutritt zum virtuellen Kursraum eine Zugangsbeschreibung und einen Zugangscode, der nicht weitergegeben werden darf. Mit dem Beginn des Live-Webinars ist ein (erneuter) Zugang zum virtuellen Kursraum nicht möglich. Zur Teilnahme am Live-Webinar ist eine Identifizierung mit dem vollständigen Namen des angemeldeten Teilnehmers erforderlich. Ohne diese Identifizierung ist ein Zutritt zum Live-Webinar nicht möglich.

Eine öffentliche oder interne Vorführung eines Live-Webinars (z.B. im Kreisverband) ist nicht gestattet. Abweichungen erfordern die vorherige Zustimmung des Landesverbandes.

Live-Webinare werden mit der Software ZOOM durchgeführt. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Teilnehmer bereit ist, diese Software zu nutzen.

Gelungene Kommunikation ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Live-Webinare. Dafür ist eine Atmosphäre notwendig, die von Respekt, Wertschätzung und kooperativem Verhalten geprägt ist. Im Sinne des gegenseitigen Respekts, einer vertrauensvollen Gesprächsatmosphäre und einer funktionalen Arbeitskultur ist eine Teilnahme nur mit aktivierter Kamera und einem funktionsfähigen Mikrofon möglich. Zur Sicherstellung der Privatsphäre empfehlen den Teilnehmenden einen virtuellen Hintergrund zu aktivieren.

Die im Bildungsplan jeweils angegebene Dauer eines Live-Webinars stellen Orientierungswerte dar. Ein Unter- bzw. Überschreitung der Dauer ist möglich und hat keine Auswirkung auf die angegebene Teilnehmergebühr.

16. Barrierefreie Prüfungen und Nachteilsausgleich

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung ist beim Landesverband durch den Betreffenden selbst schriftlich die Teilnahme an einer barrierefreien Prüfung unter Vorlage eines aussagekräftigen Attestes oder eines gleichwertigen Nachweises, aus dem Art und Grad der Beeinträchtigung hervorgehen, zu beantragen. Das Attest darf bei Einreichung nicht älter als zwei Jahre sein.

Die im Einzelfall zugelassenen besonderen Prüfungsbedingungen (Nachteilsausgleich) teilt der Landesverband dem Antragsteller schriftlich mit. Die Genehmigung besonderer Prüfungsbedingungen gilt ausschließlich für die angemeldete Prüfung.

Zur Schaffung barrierefreier Prüfungsbedingungen können beispielsweise folgende Maßnahmen genehmigt werden: Verlängerung der Bearbeitungszeit um bis zu 100 Prozent, zusätzliche Pausen, Einsatz einer Hilfsperson, Einzelprüfung, Maßnahmen in Bezug auf Prüfungsmaterialien (z.B. Textvergrößerungen).

Die Ermittlung des Prüfungsergebnisses erfolgt standardisiert nach dem jeweils vorgesehenen Verfahren. Die Barrierefreiheit wird über die Prüfungsbedingungen hergestellt, nicht über die Vergabe zusätzlicher Punkte oder ähnliche Modifikationen des Ergebnisses.

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